Gartenzertifizierung in Hilden
Silvia Müller und Ralf Scharf Gartengeschichte:
Die Eltern von Ralf Scharf haben 1955 das Land als „Nebenerwerbsstelle* „ erhalten, sie haben ein Haus und Nebengebäude für die Kleintierhaltung aufgebaut; sowie einen Nutzgarten mit Obstwiese gepflanzt und bis zum Tode in 2020 bewirtschaftet.
Seitdem kümmert sich das Paar um den heute nur noch rund 1.250 qm großen Garten im naturnahen Gedankenstil mit div. Gemüsen + Kräutern, alten Obstbäumen und regionalen Zierpflanzen…. zwecks Förderung der Vielfalt von Vögeln, Schmetterlingen und Insekten….u.a. auch als Igel-Futterstelle 😉
Das Ganze ( Haus, Nebengebäude und Garten ) ist ein geschichtliches Beispiel für eine klassische Nebenerwerbsstelle – stehengeblieben in der Zeit – eine wirklich historische Garten-Nachkriegsgeschichte !!!
* Im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes hatte die Bundesregierung von 1953 bis 1957 Programme zur Neuansiedlung von Vertriebenen und Flüchtlingen aufgestellt, zu denen auch die sog. Nebenerwerbssiedlungen gehörten. Ziel war es, vertriebenen Landwirten aus den ehemaligen Ostgebieten eine Lebensgrundlage zu schaffen.
Grundsätzlich galt jedoch:
- die Bewerber mussten nachweisen, dass sie aus der Landwirtschaft kommen und zur Bewirtschaftung qualifiziert sind;
- die Grundstücke mussten 1250 bis 2500qm groß sein und mit einem vorgeschriebenen Stallgebäude bebaut werden, damit sie der Selbstversorgung dienen konnten;
- die Häuser hatten einen Keller und im Erdgeschoss eine Wohnfläche von etwa 60 – 75qm und waren für damalige Verhältnisse groß.
- Sie mussten über eine Einliegerwohnung im Dachgeschoss verfügen und dienten damit der Wohnraumbeschaffung.
- Sie mussten für 10 Jahre vermietet werden, um in das Siedlungsprogramm aufgenommen zu werden.
Oft zogen die alten Eltern oder Kinder der Erbauer mit ihren jungen Familien in die Einliegerwohnung, die dadurch zu Mehrgenerationen-Häusern wurden. Aus der Not heraus aktiviert, war es ein geniales Konzept zur Selbstversorgung.